Der Lehrberuf des Platten- und Fliesenlegers in Tirol bietet eine spannende Möglichkeit, sich in einem vielseitigen Handwerksberuf auszubilden. Die Lehrlinge verlegen und bearbeiten Platten und Fliesen aus unterschiedlichsten Materialien – von Keramik, Naturstein über Beton bis hin zu Kunststein. Die hauptsächlich eingesetzten und verwendeten Werkzeuge sind Flex, Fliesenschneider, Wasserwaage, (Zahn)Spachteln sowie Läser-Präzisionsmessgeräte und Messschieber. Platten & Fliesenleger*innen gestalten Wände mit dekorativen Fliesen oder verfliesen Böden mit hochstrapazierbaren Steinplatten in verschiedenen und teils sehr kreativen Verlegetechniken. Im Bereich der modernen Fassadengestaltung führen sie Verfliesungen von Hauswänden und Portalen durch. Die Arbeitsumgebungen sind überwiegend Baustellen in Innen- als auch in Außenbereichen. Die meisten Platten- & Fliesenleger*innen sind in privat geführten gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt und arbeiten in Teams mit ihren Arbeitskolleg*innen zusammen. Am Bau stellen sie auch ein wichtiges Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Branchen dar und haben Kontakt zu etlichen anderen bauhandwerklichen Branchen als auch zu den Auftraggebern.
Lehrzeit3 Jahre.
Einstiegsgehalt lt. KV€ 1.620,- bis € 2.170,- *
Viele dieser Anforderungen werden dir im Laufe der Lehre erlernt oder stark ausgebaut – trotzdem schadet es nicht, wenn du offen hinsichtlich diesen Motiven bist
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro * Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
Aufgrund des (akuten) Fachkräftmangels sind gelernte Fachkräfte im Bereich von Platten- &Fliesenleger*innen zukünftig sehr gefragt. Dies ist ein Garant für einen ebenso sicheren wie fair bezahlten Arbeitsplatz. Saisonale Schwankungen sind üblich. Fachspezifisches Wissen, handwerkliche Fertigkeiten und eine kunden- als auch serviceorientierte Denkweise steigern die Arbeitsmarktchancen zusätzlich enorm.
Für Platten- und FliesenlegerInnen bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in die Positionen MeisterIn und ÜbergeherIn. ÜbergeherInnen sind für Arbeitsanweisungen und Materialzuweisungen zuständig.
Selbstständige Berufsausübung: Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Platten- und FliesenlegerInnen in folgenden Handwerken (Befähigungsnachweis erforderlich):
- Platten- und FliesenlegerIn
- HafnerIn