Als Hafner oder Hafnerin in Tirol bist du als Lehrling in der Welt der Öfen und Kamine tätig. HandwerkerInnen im Bereich Hafnerei fertigen unterschiedliche Arten von Feuerungsanlagen an, wie zum Beispiel Kachelöfen, die mit verschiedenen Brennstoffen wie Holz, Strom, Gas oder Öl betrieben werden können. Sie sind auch in der Lage, andere Feuerungsstätten wie offene Kamine, Zentralheizungs- und Warmluftkachelöfen, Pizza- und Grillöfen usw. herzustellen. Dabei nutzen sie heizungstechnische Berechnungen und zeichnerische Entwürfe als Grundlage. Des Weiteren sind sie in der Lage, keramische Wand- und Bodenbeläge wie Fliesen und Mosaike zu verlegen und führen Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Kachelöfen durch. Kunden werden auch über energieeffizientes Heizen beraten.
Lehrzeit3
Einstiegsgehalt lt. KV€ 797,- bis € 1.542,- *
Viele dieser Anforderungen werden dir im Laufe der Lehre erlernt oder stark ausgebaut – trotzdem schadet es nicht, wenn du offen hinsichtlich diesen Motiven bist.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro * Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
Berufsaussichten:
Die Nachfrage nach Kachelöfen bleibt hoch und der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen nimmt zu, was zu einer guten Auftragslage im Hafnergewerbe führt. Ein-Personen-Unternehmen sind im Trend, während die Zahl der Angestellten stabil bleibt. In Österreich gibt es nur noch einen Industriebetrieb, der große Mengen an keramischen Zier- und Gebrauchsgegenständen produziert.
Beschäftigungsaussichten:
Die Arbeitsmarktchancen im Hafnergewerbe sind dank der guten Auftragslage stabil. Beratungs- und heizungstechnische Kenntnisse sowie die Fähigkeit zur Erstellung technischer Entwürfe verbessern die Beschäftigungsaussichten. Im industriellen Bereich verbessert das Wissen über die Bedienung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen die Beschäftigungschancen.
Aufstiegsmöglichkeiten:
In größeren Hafnerbetrieben besteht die Möglichkeit, als VorarbeiterIn oder PartieführerIn aufzusteigen. Da jedoch vor allem Klein- und Mittelbetriebe im Gewerbe tätig sind, sind Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt.
Selbstständige Berufsausübung:
HafnerInnen können als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn in folgenden Handwerken selbstständig arbeiten (Befähigungsnachweis erforderlich):